Der materielle Geheimschutz umfasst alle Maßnahmen technischer und organisatorischer Art, die bewirken sollen, dass unter Beachtung des Grundsatzes "Kenntnis nur, wenn nötig" ausschließlich ausreichend VS-Ermächtigte Kenntnis von VS erhalten bzw. erhalten können.
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1 Grundlagen des Gehei...
- 1.1 Grundsätze
- 1.2 Geheimschutzverfahren
- 1.3 Vertragliche Verpfli...
- 1.4 Grundsatz 'Kenntnis ...
- 1.5 Befugnis zur Weiterg...
- 1.6 Verschlusssachen
- 1.7 VS-NUR FÜR DEN DIENS...
- 1.8 Anlass für ein Gehei...
- 1.9 Veranlassung der Geh...
- 1.10 Pflichten des nicht ...
- 1.11 Pflichten des VS-Auf...
- 1.12 Verantwortlichkeit f...
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